§1 Art und Umfang der Leistung
Die Auftragnehmerin erbringt die Leistung entsprechend den Vereinbarungen im Vertrag nach dem bei Vertragsabschluss aktuellen Stand .
§2 Vertragsverhältnis
Die Auftragnehmerin erbringt die vertraglich vereinbarten Leistungen im Rahmen ihres Gewerbebetriebs. Sie tritt in kein Arbeitsverhältnis zum Auftraggeber, auch soweit sie Leistungen in dessen Räumen erbringt.
§3 Mitwirkungsleistung des Auftraggebers
Der Auftraggeber wird die Auftragnehmerin bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Er wird ihr insbesondere die erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen. Wir sind für die Art und Weise sowie für den Inhalt der im Namen und Auftrag des Kunden zu erbringenden Leistungen nicht verantwortlich; dies gilt insbesondere für den Inhalt der Briefe, Fernschreiben, Telefonate, Mitteilungen oder Handlungen, die von uns im Auftrag des Kunden bearbeitet werden ,oder die wir aufgrund des Vertrages mit dem Kunden fertigen, weiterleiten oder unternehmen. Auf Verlangen von uns hat der Kunde alle Nachrichten, die weitergeleitet werden sollen, sowie sonstige Mitteilungen schriftlich abzufassen bzw. schriftlich zu bestätigen.
§4 AbnahmeEntspricht die tatsächliche Leistung der vertraglich geschuldeten, erklärt der Auftraggeber unverzüglich die Abnahme. §5 Vergütung
Die im Vertrag vereinbarte Vergütung nach Aufwand ist das Entgelt für den Zeitaufwand der vertraglichen Leistungen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Materialaufwand wird gesondert vergütet. Vom Auftraggeber zu vertretende Wartezeiten der Auftragnehmerin werden wie Arbeitszeiten vergütet. Die Auftragnehmerin erstellt monatlich nachträglich Rechnungen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Eine Vergütung nach Aufwand wird nach Erhalt einer prüffähigen Rechnung fällig spätestens jedoch 8 Tage nach Rechnungserhalt. Ein im Vertrag vereinbarter Festpreis ist das Entgelt für alle vertraglichen Leistungen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Ein Festpreis wird, soweit nichts anderes vereinbart ist, nach vollständiger Erbringung der Dienstleistung fällig. Voraussetzung für die Fälligkeit ist der Erhalt einer prüffähigen Rechnung. Reisekosten werden entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen vergütet. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers wegen qualitativer Leistungsstörungen sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§6 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit
Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Auftragnehmerin alle relevanten, über die gesetzlichen Regelungen hinausgehenden Sachverhalte, deren Kenntnis für ihn aus Gründen des Datenschutzes und der Geheimhaltung erforderlich ist, bekannt gegeben werden. Die Auftragnehmerin beachtet die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz. Auftraggeber und Auftragnehmerin sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder sonst zu verwerten.
§7 Haftung
Wir haften nur für Schäden, die der Kunde durch vorsätzliche oder grobfahrlässige Pflichtverletzung durch uns erleidet. Wir haften nicht für solche Schäden, die dem Kunden dadurch entstehen, dass der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Wir haften nicht für Unterbrechungen der vereinbarten Leistungen infolge außergewöhnlicher Umstände (höhere Gewalt, Betriebsunterbrechung, usw.) Übermittlungsfehler aufgrund von Missverständnissen zwischen Personen, die Informationen geben oder empfangen in bezug auf Inhalt dieser Informationen. Jegliche Verzögerungen bei der Übermittlung von Mitteilungen infolge des Verschuldens der Post oder sonstiger Übermittlungsstellen, auf die wir keinen Einfluss haben. Bei Ausfall aus wichtigem Grund (z.B. Krankheit, usw.) können wir nicht zur Bereitstellung einer Ersatzkraft verpflichtet werden. Außergewöhnliche Umstände berechtigen uns, einen erteilten Auftrag zeitlich zu verschieben, oder von einem Auftrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Schadensersatzleistungen sind ausgeschlossen.
§8 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden zusammenwirken,um unwirksame Regelungen durch solche Regelungen zu ersetzen, die den unwirksamen Bestimmungen soweit wie möglich entsprechen.
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